FCIO - Fachverband der chemischen Industrie Österreichs1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
T: +43 0590 900 - 3348F: +43 0590 900 - 280E: office@fcio.wko.at
http://www.fcio.at
Für bestimmte, besonders besorgniserregende Stoffe ist zusätzlich zur Registrierung ein Zulassungsverfahren, nämlich die Autorisierung, vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Stoff mit einem sehr hohen Gefahrenpotential für Mensch und/oder Umwelt nur unter strenger Kontrolle verwendet oder aber durch Alternativen ersetzt wird. Mögliche Kandidaten für ein Zulassungsverfahren sind Stoffe, die für Mensch und Tier krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften (CMR-Stoffe) haben oder aufgrund der schlechten Abbaubarkeit und der Anreicherbarkeit bzw. auch der Giftigkeit (PBT- und vPvB-Stoffe) zu großen Problemen in der Umwelt führen können. Für eine Autorisierung ist auch die Prüfung möglicher Alternativen vorgesehen sowie gegebenenfalls auch die Analyse der sozio-ökonomischen Bedeutung dieses Stoffes bei seiner Verwendung. Eine erste Auswahl von Stoffen, die für das vollständige Zulassungsverfahren prioritär behandelt werden soll, ist auf der ECHA-Website zu finden.
Neben diesem Zulassungsverfahren werden bereits bestehende Verbote und Verwendungsbeschränkungen in REACH überführt und können – als zusätzliches Sicherheitsnetz – auch weiter ausgedehnt werden.