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Als zentrales Kommunikationsinstrument in der gesamten Lieferkette vom Stoffhersteller oder Importeur über den Händler bis hin zum gewerblichen Endanwender ist - wie schon im bestehenden Chemikalienrecht - das Sicherheitsdatenblatt vorgesehen. Dieses gewinnt durch die Anforderungen von REACH weiter an Bedeutung und soll um die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung erweitert werden. Darüber hinaus kann auch für nicht-gefährliche Stoffe und Zubereitungen sowie für bestimmte Erzeugnisse, die einen Stoff der Zulassungskanditatenliste enthalten, eine Informationsweitergabe nach REACH notwendig werden.
Zusätzlich wird durch die von der Agentur einzurichtende Internetdatenbank zu den registrierten und potentiell zulassungspflichtigen Stoffen bzw. dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die Transparenz für die breite Öffentlichkeit erhöht.