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Registrierung bedeutet, dass alle Stoffe, die in der Europäischen Union hergestellt oder in die Europäische Union eingeführt werden, an eine zentrale Agentur in Helsinki (ECHA) gemeldet werden müssen. Die Registrierpflicht betrifft jeden Hersteller von Stoffen und Zwischenprodukten und jeden Importeur eines Stoffes - auch in einer Zubereitung - ab einer Jahrestonne. Auch Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese beabsichtigt freigesetzt werden, sind zu registrieren.
Die Registrierung ist nicht nur unternehmens- sondern auch verwendungsbezogen. Sie erfordert die Ermittlung von Daten zu den Eigenschaften eines Stoffes und die Bewertung des Risikos bei jeder Verwendung. Dafür ist eine intensive Kommunikation zwischen Lieferanten und Kunden entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zum Abfall notwendig.
Die Kosten, die für eine Registrierung anfallen, können je nach Mengenschwelle und Datenlage pro Hersteller und Importeur bis zu 750.000 € für einen Stoff betragen. Selbstverständlich ist die Registrierung aller Stoffe auf dem EU-Markt nicht von Heute auf Morgen möglich, sondern erstreckt sich über mehr als ein Jahrzehnt. Allerdings können Unternehmen die Übergangsfristen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie die bis 1. Dezember 2008 vorgesehene Vorregistrierung durchgeführt haben. Sonst gilt: "Ohne Daten - kein Markt"! Es ist vor der Herstellung oder dem Import eines Stoffes eine vollständige Registrierung notwendig.
Die erste Registrierungsfrist endet am 30. November 2010. Alle Unternehmen, die bis zu diesem Zeitpunkt die vollständige Registrierung durchführen werden, sind dazu verpflichtet, an einem Forum zum Austausch von Stoffinformationen - SIEF ("Substance Information Exchange Forum") teilzunehmen. Es bleibt nicht mehr viel Zeit!